Impressum

Stefan Wellsow

Die Heinzelmännchen - Individueller ComputerService

Wiesenweg 36

51503 Rösrath

 

Telefon: 02261-946780

 

HomeOffice unter:

Telefon: 02205-8918646

Mobil: 0170 4706958


E-Mail: info@dieheinzelmannchen.de

 

Geschäftsführer: Stefan Wellsow

Umsatzsteuer-ID: DE276795853

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die Heinzelmännchen - Computerservice

 

1.Gegenstand der Dienstleistung
- 1.1 Die Die Heinzelmännchen - Computerservice, nachfolgend Auftragnehmer genannt, bietet folgende Dienstleistungen an:
- Installation von Soft- & Hardware
- Problemlösung bei Windows, bei an den Rechner angeschlossener Hardware (und deren Treibern), sowie bei installierter Software
- Reparatur von PCs durch Austausch der betroffenen Baugruppe(n). Reparatur durch Eingriff in die Elektronik oder Austausch einzelner Bauteile werden nicht durchgeführt.
- Einweisung in die Benutzung von Windows und installierter Software nach den Bedürfnissen des Kunden.
- Hilfestellung bei der Beschaffung von Hardware und Dienstleistungen anderer Anbieter (Bestellung)

 

2. Auftragserteilung
- 2.1 Der Auftrag kommt zustande, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer sich äber Art der Dienstleistung und den Zeitpunkt der Ausführung geeinigt haben. Die Auftragserteilung erfolgt telefonisch oder per E-Mail/Anfrage-Formular.
- 2.2 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

3. Vergütung
- 3.1 Sämtliche Dienstleistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, sind Vergütungspflichtig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- 3.2 Die Vergütung wird grundsätzlich vor Ort in bar fällig. Stellung einer Rechnung ist nur für schon bekannte oder Firmenkunden möglich.
- 3.3 Wird der vor-Ort Termin vom Kunden nicht eingehalten oder nicht bis 24h vor Termin abgesagt, wird dem Kunden die Hälfte der für den Termin reservierten Zeit (Standardtermin üblicherweise 2 Std.) in Rechnung gestellt.
- 3.4 Wird die Vergütung nicht in den entsprechenden Fristen geleistet, so wird ein Inkasso-Unternehmen zur Eintreibung beauftragt. Die dabei entstehenden Kosten gehen zu lasten des säumigen Kunden.

 

4. Auftragserfüllung
- 4.1 Der Auftrag gilt als erfüllt, wenn die beauftragten Arbeiten erfolgreich durchgeführt wurden.
- 4.2 Sollte eine Erfüllung des Auftrages durch äussere Einflüsse (z.b. fehlende treiber, nicht funktionierende Treiber, Inkompatibilität von Betriebssystem und Hard-/Software o.ä.), die nicht durch den Auftragnehmer beeinflusst werden können, nicht möglich sein, so ist trotzdem die volle Vergütung für die durchgeführten Arbeiten und benötigte Zeit zu zahlen.
- 4.3 Kann der Auftragnehmer durch Verspätung des Auftraggebers nicht zum vereinbarten Zeitpunkt mit der Ausführung beginnen, so beginnt die Berechnung der Vergütung trotzdem zum vereinbarten Zeitpunkt. Werden die Arbeiten durch Verspätung des Auftragnehmers nicht zum vereinbarten Zeitpunkt begonnen, so beginnt die Berechnung der Vergütung erst zum tatsächlichen Beginn der Arbeiten.
- 4.4 Erscheint der Auftraggeber bei Verspätung nicht innerhalb 15 Minuten, wird der Einsatz abgebrochen und die Anfahrt, sowie die Wartezeit, dem Auftraggeber berechnet. Meldet sich der Auftraggeber während der Wartezeit, so gilt 4.3.

 

5. Reklamationen
- 5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag sorgfälltig durchzuführen. Bestehen nach der Fertigstellung erhebliche Mängel, so hat der Auftraggeber diese binnen 14 Tagen zu reklamieren. Diese Frist gilt ab Datum der Ausführung. Nach dieser Frist gilt der Auftrag als akzeptiert.
- 5.2 Wird vom Auftraggeber ein Einsatz angefordert, dessen Grundlage auf Fehlbedienung durch den Auftraggeber zurückzuführen ist, so ist die normale Vergütung für die erbrachten Arbeiten zu leisten.

 

6. Haftung
- 6.1 Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Es kann keine Haftung für unmittelbare Schäden übernommen werden, die z.b. durch installierte Hard-/Software entstehen.
- 6.2 Für Soft- oder Hardwareschäden, die durch vom Auftragnehmer installierte Software entstehen, kann keine Haftung übernommen werden. Es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
- 6.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Fehlbedienung durch den Auftraggeber entstehen.
- 6.4 Für Datenverlust kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden. Datensicherungen haben durch den Auftraggeber zu erfolgen, es sei denn, der Auftragnehmer wurde explizit dazu beauftragt.

 

7. Artikel & Dienstleistungen anderer Anbieter
- 7.1 Bestellt der Auftragnehmer im Auftrag für den Auftraggeber und in dessen Namen Artikel oder Dienstleistungen anderer Anbieter, so ist der entsprechende Anbieter für die korrekte Funktion und die Gewährleistung/Garantie des Artikels bzw. die korrekte Durchführung der Dienstleistung zuständig.

 

8. Datenschutz
- 8.1 Alle Daten und Informationen, die dem Auftragnehmer während der Erfüllung seiner Aufträge zukommen, unterliegen der Vertraulichkeit und werden nicht an Dritte weitergegeben oder vom Auftragnehmer verarbeitet.

 

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9. Schlussbestimmungen
- 9.1 Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers an.
- 9.2 Erfüllungsort ist der Wohnort des Auftraggebers, Gerichtsstand ist Gummersbach.
- 9.3 Sind Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, gilt dies ausschließlich für den entsprechenden Teil.

 

 


HAFTUNGSAUSSCHLUSS 
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